Die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung alleine, reicht auch im ambulanten Bereich nicht für alle Fälle aus. So werden bspw. keine Brillen oder Kontaktlinsen (Ausnahme: Kinder unter 18, schwere Sehbeeinträchtigung), bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Ärzte für Naturheilverfahren erstattet und es werden gesetzliche Zuzahlungen berechnet. Mit unserem Online-Rechner können Sie die für Sie wichtigen Leistungen auswählen und vergleichen.