Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Vergleich

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Diese Versicherung braucht derjenige, der vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Selbstnutzer eines EFH, einer Reihen- oder Doppelhaushälfte sowie von ETW haben dieses Risiko i.d.R. bereits über eine ganz normale Privathaftpflicht abgedeckt.

Haus- und Grundbesitzer sind gem. § 836 BGB für alle Schäden rund ums Haus und Grundstück verantwortlich. Jeder Eigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so zu sichern, dass keine Person oder Sachen zu Schaden kommen kann. Dazu gehört z.B. das Reinigen und Streuen der Gehwege und Schneeräumen. Sollte im Mietvertrag vereinbart sein, dass anstelle des Hauseigentümers der Mieter diese Pflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hausbesitzer!

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